Toleranzregeln zum Schutz bestimmter Glaubens-gemeinschaften, doch nur beschränkte Religionsfreiheit im frühneuzeitlichen Siebenbürgen

Authors
ERNST CHRISTOPH SUTTNER
Pages
155-169
Abstract

Wie ehemals in Ungarn konnten auch im frühneuzeitlichen Siebenbürgen Christen byzantinischer Tradition kirchliches Leben führen, doch sie waren Unterschicht. Die Reformation spaltete die lateinischen Christen in vier rezipierte Religionen, die verfassungsmäßig geschützt wurden; die Christen byzantinischer Tradition wurden Missionsversuchen der Protestanten ausgesetzt. Ein katholischer Fürst stärkte noch im 16. Jahrhundert ihr Kirchenleben, doch nicht ihre soziale Stellung, indem er ihnen ein Bistum einrichtete; wer von ihnen nicht Unterschicht bleiben wollte, musste sich weiterhin einer abendländischen Kirche anschließen: im 17. Jahrhundert der reformierten Kirche, im 18. Jahrhundert durch die Union der Kirche von Rom. Reformen unter Josef II. ermöglichten im 19. Jahrhundert auch Orthodoxen den Aufstieg in die Oberschicht.

Keywords
Religionsfreiheit, rezipierte Religionen, Christen byzantinische Tradition, abendländische Kirche, Glaubensgemeinschaften